Jeder zweite Arzt geht mit dem digitalen Wandel und dem Trend des Online Marketings mit, aber wie viel Werbung ist dem klassischen Arzt erlaubt und was für Möglichkeiten hat er?
Das darf er nicht
Grundsätzlich ist die Außendarstellung Grundrecht einer jeden Arztpraxis, jedoch gibt es durch den § 27 Abs. 1 MBO-Ä Einschränkungen zur Kommerzialisierung des Arztberufes. Generell gilt, dass berufsbezogene Informationen sachlich, korrekt und klar verständlich vermittelt werden müssen. Die Leistungen dürfen dabei außerdem keinen empfehlenden Charakter haben. Schließlich möchte ein Arzt sein Leistungsangebot anpreisen, eben mit seiner Kompetenz und Fachkenntnis überzeugen. Weiterhin verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb den Vergleich zur Konkurrenz. Daher sind Slogans wie „Bei uns sind Sie bestens versorgt.“ auch nicht erlaubt.
Zwar darf der Arzt sich als Person nicht explizit bewerben, er hat aber die Möglichkeit seine Qualifikationen, Zertifizierungen und wissenschaftliche Veröffentlichungen zu präsentieren. Innerhalb der Praxisräume darf zwar mit Informationsbroschüren und konkreten Preisen der Leistungen geworben werden, außerhalb ist diese Art von Werbung aber nicht erwünscht. Auch wenn Sie bei Ihrem Besuch in der Innenstadt vermutlich schon von zig Vertretern sämtlicher Unternehmen und Branchen angesprochen worden sind, von denen einer Arztpraxis sicher noch nicht. Oder?
Was für Möglichkeiten bleiben da überhaupt noch?
Auch Testimonial-Werbung ist ein oft eingesetztes Mittel, um auf das Berufsspektrum aufmerksam zu machen. Wer könnte die Leistungen eines Arztes besser repräsentieren als zufriedene Patienten? Deshalb sehen Sie auch in Werbungen von beispielsweise Zahnpasta oft Pseudo-Erfahrungsberichte von Konsumenten oder Patienten, aber nie von realen Ärzten.
Darüber hinaus ist auch die Nutzung von Bildern erlaubt, jedoch nur solange die ärztliche Schweigepflicht eingehalten wird. Schließlich hat man im Wartezimmer viel Langeweile und ist über jedes Anschauungsmaterial froh. Und wie war das nochmal bei einem Unfall? Man muss einfach hinschauen. Mit Bildern hat ein Arzt also eine gute Möglichkeit gefunden, die Aufmerksamkeit des Patienten zu gewinnen, beispielsweise mit unschönen Motiven wie bestimmten Symptomen, die dort abgebildet sind.
Allgemein stehen Medizinern auch eine große Anzahl von Kommunikationsmedien, wie Flyer, Visitenkarten, Infobroschüren, Anzeigen oder Wartezimmer-TV , zur Verfügung, solange sie, wie bereits erwähnt, nicht außerhalb der Praxisräume publiziert werden. Auch Geschenke an Patienten, wie Kugelschreiber, Terminkalender oder Kartenhüllen, sind zulässig, solange sie einen Preis von 4,99 Euro nicht übersteigen.
Gerade im Online Marketing Bereich lautet das Stichwort unter anderem Suchmaschinen Optimierung. Dies kann vor allem für Spezialisten nützlich sein, da Patienten bei der Suche nach einem neuen Arzt, wie z.B. über Google Maps, auf die Praxis aufmerksam gemacht werden können. Dabei muss die Domain der Website aber einen neutralen Titel tragen. „www.besterarztdeutschlands.de“ wäre demnach also nicht vom Gesetzgeber erlaubt. Es wird auch empfohlen wenige, aber dafür prägnante KeyWords zu benutzen, da auf diese Weise Spam vermieden wird.
Auch Anzeigen und Bewertungsportale sind eine gute Möglichkeit, um die Online Präsenz zu erweitern.
Zusätzlich sind Newsletter ein zulässiges Kommunikationsmedium, um Patienten auf dem Laufenden zu halten. Natürlich ist dabei aber eine Einverständniserklärung vom Patienten einzuholen, um nicht noch Probleme mit dem Datenschutzgesetz einzuholen.
Auch wenn Ärzte zwar nicht so große Spielräume im Marketing haben wie andere Berufsgruppen, kann man trotzdem schlussfolgern, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, um die Präsenz einer Arztpraxis zu stärken. Ohne Marketing geht es eben nirgends.
Autoren:
Chiara Stock
GS Gießen
Tu-Nhi Nguyen
GS Nürnberg
Franziska Prummer
GS München
Linda Deutsch
GS Hannover
Quelle: https://www.docwerft.de/aerztliche-werbung/