Sicherheit von Sprachassistenten | MTP e.V.

Schätzungsweise jeder Dritte hierzulande nutzt ihn täglich – einen Sprachassistenten. Sie lassen sich von ihm wecken, das Licht anmachen oder den Wetterbericht vorlesen. Dies klappt ganz einfach per Sprachbefehl. Neben dem Amazon Echo Dot mit „Alexa“ als Sprachsteuerung gibt es noch diverse weitere Unternehmen, die auf Sprachassistenten setzen.

Doch wie steht es hierbei um die Sicherheit des Konsumenten?

Amazon Echo mit Sprachsteuerung "Alexa"

„Alexa, kannst du das riechen?“ –
„Sorry, aber so ganz ohne Nase fällt mir das Riechen schwer.“

Computerisierte Spracherkennung wurde schon lange erforscht. Apples Siri war allerdings der erste, massenmarkttaugliche, persönliche Sprachassistent, der auf eine Vielzahl von Sprachanfragen antworten und relevante Informationen bereitstellen konnte. Dieser erlaubt eine direkte Kommunikation mit der künstlichen Intelligenz, ohne dass wir dabei auf die Verwendung weiterer handgesteuerter Hardware angewiesen sind.
Seit 2015 gibt es die sogenannten „Smart Speaker“. Sie verfügen sowohl über ein Mikrofon als auch einen Lautsprecher und besitzen eine Verbindung zum Internet.

Welche Vorteile hat ein Sprachassistent?

Sprechen spart vor allem Zeit und ist intuitiv. Während man etwa 40 Worte pro Minute tippt, spricht man mit 150 Wörtern fast viermal schneller als man schreibt. Zudem ist es bequem, da man die Hände für andere Tätigkeiten frei hat. Die Bequemlichkeit schlägt sogar Bedenken in Sachen Datenschutz und Privatsphäre aus.

Was zeichnet ein Sprachassistent überhaupt auf?

Sobald ein Aktivierungswort wie beispielsweise „Hallo Alexa“ gesprochen wurde, wird mitgezeichnet. Ein natürliches Ende der Aufzeichnung gibt es nicht, solange dieses für die Software nicht erkennbar ist. Somit können viel mehr Gesprächsabschnitte mitgehört werden als zuvor angenommen. Aktuell liegt auch ein Patentantrag von Amazon vor, in dem Alexa reagiert, ohne dass das entsprechende Aktivierungswort am Anfang eines Befehls gesagt werden muss. Dies soll dem Nutzer eine natürliche Kommunikation ermöglichen, bedeutet aber ebenfalls, dass Alexa permanent mithört. Die künftige Verwendung dieser Technik sei erstmal nur eine neue Idee und nicht zwangsläufig ein Produkt für den Endkunden.

Der Umgang mit Nutzerdaten

Behörden und Politiker beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob Ermittler auf sensible und hochgradig persönliche Nutzerdaten zugreifen dürfen, die mit der Verwendung von Sprachassistenten generiert werden. Innenminister von Bund und Ländern hatten kürzlich ebenso einen Zugang gefordert.
Grund hierfür ist die Spurensicherung von gespeicherten Daten in der digitalen Welt, die für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung nicht verschlossen bleiben sollten.

Beispielsweise Amazon bekundet, dass sie keine Kundendaten an Behörden weiter geben würden, ohne eine rechtliche und verbindliche Anordnung. Zudem hätten Kunden die Kontrolle über ihre Sprachaufzeichnungen und können diese jederzeit einsehen und löschen.

Fazit

Die Anbieter versprechen sorgfältig mit den Daten ihrer Kunden umzugehen. Tatsächlich wurde bislang erst ein einziger Fall bekannt, in dem Ermittler Zugriff auf die Sprachdateien eines Kunden von Amazon bekamen. Es bleibt abzuwarten wie sich die Thematik in der Zukunft noch entwickelt.

Jedoch sollte sich jeder vergewissern, dass man mit einem Sprachassistenten zuhause potentiell freiwillig Beweismittel gegen sich selbst schafft.

Autorin:

Juliana Bollenbach
GS Hannover

Alexa, Daten, Sicherheit, Siri, Smart Speaker, Sprachassistenten
Vorheriger Beitrag
Drei Tipps, um auf YouTube erfolgreich zu werden | MTP e.V.
Nächster Beitrag
Promoter auf Festivals – Ein Erfahrungsbericht | MTP e.V.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.