{"id":63,"date":"2018-06-13T17:48:08","date_gmt":"2018-06-13T15:48:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mtp.org\/shop\/?page_id=63"},"modified":"2023-03-26T19:12:43","modified_gmt":"2023-03-26T17:12:43","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mtp.org\/shop\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h1>A. Allgemeines<\/h1>\n<h2>1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V.<\/h2>\n<p>1.1 MTP \u2013 Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V. (nachfolgend \u201eMTP\u201c genannt) ist ein gemeinn\u00fctziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung zu f\u00f6rdern. Dies geschieht sowohl durch fachliche Fortbildungen als auch durch andere Veranstaltungen, bei denen der Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis erm\u00f6glicht werden soll. Die Veranstaltungen des MTP verfolgen dieses Ziel oder auch ein anderes Ziel im Hinblick auf die Mitgliedergewinnung.<\/p>\n<h2>2. Besonderheiten bei der Veranstaltung<\/h2>\n<p>2.1 Der MTP arbeitet bei der Durchf\u00fchrung der Veranstaltung u. a. mit externen Dienstleistern zusammen. Daher m\u00fcssen f\u00fcr jede Veranstaltung die besonderen Bedingungen der jeweiligen externen Dienstleister, insbesondere Fristen, in den \u201eErg\u00e4nzenden Veranstaltungsbedingungen\u201c der jeweiligen Veranstaltung widergespiegelt werden.<\/p>\n<h2>3. Geltungsbereich<\/h2>\n<p>3.1 Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem MTP und den Veranstaltungsteilnehmenden sind nachfolgende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Veranstaltungen, mit denen sich der Veranstaltungsteilnehmende mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung einverstanden erkl\u00e4rt. Diese gelten f\u00fcr alle Leistungen des MTP, sofern nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen mit dem Veranstaltungsteilnehmenden gelten nur dann, wenn sie von dem MTP schriftlich best\u00e4tigt worden sind. Fr\u00fchere Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des MTP f\u00fcr die Veranstaltung verlieren hiermit ihre G\u00fcltigkeit. Grundlage aller Vertr\u00e4ge ist die in unseren Angeboten gemachte Leistungsbeschreibung, wobei geringf\u00fcgige Abweichungen m\u00f6glich sind, sowie die \u201eErg\u00e4nzenden Veranstaltungsbedingungen\u201c der jeweiligen Veranstaltung. Es gelten die in den Angeboten genannten Teilnahmevoraussetzungen. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage. Notwendige Daten werden gespeichert. Der MTP verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie Informationen \u2013 gleich welcher Art \u2013 \u00fcber den Teilnehmenden und \/ oder die Gesch\u00e4fts- und Betriebsinterna des Veranstaltungsteilnehmenden vertraulich zu behandeln.<\/p>\n<h1>B. Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Veranstaltung<\/h1>\n<h2>1. Vertragsabschluss<\/h2>\n<p>1.1 Die Regelungen f\u00fcr die Anmeldung des Veranstaltungsteilnehmenden zu der Veranstaltung werden in den jeweiligen \u201eErg\u00e4nzenden Veranstaltungsbedingungen\u201c beschrieben. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn erh\u00e4lt der Veranstaltungsteilnehmende eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wie Veranstaltungsort, Beginn und Ende, Anfahrtshinweise, Hotelvorschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>1.2 Mit dem Abschluss des Vertrags erkennt der Veranstaltungsteilnehmende die AGB sowie die \u201eErg\u00e4nzenden Veranstaltungsbedingungen\u201c an. Er erkennt erg\u00e4nzend zu den AGB des MTP auch ausdr\u00fccklich die AGB und sonstigen Regelungen der externen Dienstleister in Bezug auf sicherheitsrelevante Regelungen, Haftungsausschl\u00fcsse begr\u00fcndet in der besonderen Art des Angebots sowie Haus- und Benutzungsordnungen an, so dass diese zu einem Teil des Vertrages zwischen dem Veranstaltungsteilnehmenden und dem MTP werden.<\/p>\n<h2>2. Stornierung von Teilnahme an der Veranstaltung durch den Veranstaltungsteilnehmer<\/h2>\n<p>2.1 Die Stornoerkl\u00e4rung des Veranstaltungsteilnehmenden bedarf der Schriftform (Brief, E-Mail). Die Fristen f\u00fcr eine Stornierung vor Veranstaltungsbeginn sowie die jeweiligen Stornogeb\u00fchren werden in den \u201eErg\u00e4nzenden Veranstaltungsbedingungen\u201c verbindlich geregelt. Mit der Anmeldung werden diese Regelungen ausdr\u00fccklich anerkannt. Bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegeb\u00fchr (100%) berechnet.<\/p>\n<p>2.2 Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Fristwahrung ist das Datum des Nachrichteneingangs beim MTP.<\/p>\n<p>2.3 Dem Veranstaltungsteilnehmenden wird die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, einen Ersatzteilnehmenden zu der Veranstaltung zu entsenden, ohne dass hierbei zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren entstehen, au\u00dfer der Kunde oder die Kundin hat zu einem Preis gebucht, der dann nicht mehr g\u00fcltig ist (Fr\u00fchbucherrabatt). In diesem Fall muss der dann g\u00fcltige Preis bezahlt werden. Der Ersatzteilnehmende muss jedoch die Teilnahmevoraussetzungen erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>2.4 Dem Veranstaltungsteilnehmenden wird die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt nachzuweisen, dass dem MTP durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungsgeb\u00fchr. In diesem Fall wird der nachgewiesene Schaden in Rechnung gestellt.<\/p>\n<h2>3. Stornierung durch den MTP<\/h2>\n<p>3.1 Bei zu geringer Teilnehmendenzahl, nicht ausreichender Finanzierung der Veranstaltung und in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt beh\u00e4lt sich der MTP vor, die Veranstaltung abzusagen. Die Mindestteilnehmendenzahl wird in den \u201eErg\u00e4nzenden Veranstaltungsbedingungen\u201c ausgewiesen. Bei zu geringer Teilnehmendenzahlund nicht ausreichender Finanzierung der Veranstaltung erh\u00e4lt der Veranstaltungsteilnehmende sp\u00e4testens bis zu der in den \u201eErg\u00e4nzenden Veranstaltungsbedingungen\u201c genannten Frist vor Veranstaltungsbeginn Bescheid, in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt sobald wie m\u00f6glich. Bereits geleistete Zahlungen werden schnellstm\u00f6glich zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>3.2 H\u00f6here Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet \u2013 ist aber nicht beschr\u00e4nkt auf \u2013 arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Vertragsverst\u00f6\u00dfe von externen Dienstleistern, Unterauftragnehmern und Erf\u00fcllungsgehilfen, Krankheit, Unfall, Erdbeben, Feuer, \u00dcberflutung, kriegerische Handlungen, Embargo, Aufst\u00e4nde und andere Umst\u00e4nde, die sich au\u00dferhalb der zumutbaren Einflussnahmen des MTP befinden und ihn davon abhalten, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>3.3 Anspr\u00fcche des Veranstaltungsteilnehmenden auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen beziehungsweise weitere Anspr\u00fcche des Veranstaltungsteilnehmendens sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen, es sei denn, dem MTP bzw. seinen Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00e4llt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last oder es wird wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer f\u00fcr die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet.<\/p>\n<h2>4. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p>4.1 Der MTP leistet die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnten Leistungen. Geringf\u00fcgige Abweichungen wie beispielsweise der Austausch eines Workshops durch einen gleichwertigen oder die Verlegung einer Veranstaltung an einen anderen Ort im selben regionalen Gebiet sind m\u00f6glich. Der Veranstaltungsteilnehmende hat kein Anrecht auf Leistungen, die nicht in der Veranstaltungsbeschreibung ausdr\u00fccklich aufgelistet sind, insbesondere nicht f\u00fcr An- und Abreise sowie Unterkunft.<\/p>\n<p>4.2 Soweit nichts anderes zwischen dem MTP und dem Veranstaltungsteilnehmenden schriftlich vereinbart wurde, ist die Veranstaltungsgeb\u00fchr sofort nach der Anmeldung f\u00e4llig. Bei Veranstaltung mit nach Anmeldezeitpunkt gestaffelten Teilnahmegeb\u00fchren sind die Teilnahmegeb\u00fchren sp\u00e4testens am letzten Tag des Zeitraums f\u00e4llig, in dem die erm\u00e4\u00dfigte Teilnahmegeb\u00fchr angeboten wird. Danach wird die dann g\u00fcltige Teilnahmegeb\u00fchr f\u00e4llig. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die jeweils anzusetzende Teilnahmegeb\u00fchr ist der Zahlungseingang.<\/p>\n<p>4.3 Zahlt der Veranstaltungsteilnehmende die f\u00e4llige Teilnahmegeb\u00fchr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht, so ist der MTP berechtigt, ihn bzw. den jeweiligen Ersatzteilnehmenden von der Veranstaltung auszuschlie\u00dfen. Die Teilnahmegeb\u00fchr ist dennoch in voller H\u00f6he (100%) an den MTP zu zahlen.<\/p>\n<h2>5. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/h2>\n<p>5.1 Wenn etwaige M\u00e4ngel der vom MTP erbrachten Leistung darauf beruhen, dass der Veranstaltungsteilnehmende Mitwirkungsobliegenheiten gem\u00e4\u00df der Veranstaltungsbeschreibung nicht, nicht vollst\u00e4ndig und \/ oder nicht rechtzeitig erf\u00fcllt hat, ist eine Haftung des MTP ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5.2 F\u00fcr Sch\u00e4den des Veranstaltungsteilnehmenden haftet der MTP nur soweit dem MTP Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt oder soweit wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer f\u00fcr die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich oder nach der Rechtsprechung zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch f\u00fcr eine eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, fehlerhafter Beratung oder Einweisung oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bzw. f\u00fcr eine Haftung wegen unerlaubter Handlung.<\/p>\n<p>5.3 Die Haftung des MTP ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr auf jeden Fall auf den typischerweise bei Rechtsgesch\u00e4ften der vorliegenden Art entstehenden Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>5.4 Beginn und Ende der Verj\u00e4hrung sowie die Verj\u00e4hrungsfrist richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<h2>6. Foto- und Filmaufnahmen<\/h2>\n<p>6.1 W\u00e4hrend der gesamten Veranstaltung werden durch den Veranstalter und \/ oder von Unternehmens- oder Medienpartnern Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielf\u00e4ltigt und genutzt. Der Umfang der Nutzung konzentriert sich auf die aktuelle Berichterstattung und Dokumentationen in Print-Medien und \/ oder Internet (z.B. Homepage, Facebook, Instagram) wobei die Foto- und Videoaufnahmen verbreitet werden, sowie der Live Stream der Veranstaltung selbst. \u00a0Mit der Anmeldung erkl\u00e4rt sich jeder Teilnehmende der Veranstaltung damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person des Angemeldeten abbilden und f\u00fcr die vorgenannten Zwecke zeitlich unbefristet und entsch\u00e4digungsfrei genutzt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<h2>7. Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p>7.1 F\u00fcr Nebenabreden, Vertragserg\u00e4nzungen und Vertrags\u00e4nderungen vereinbaren die Parteien die Schriftform. Digitaler Schriftverkehr ist hierbei ausreichend.<\/p>\n<p>7.2 Das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem MTP und dem Veranstaltungsteilnehmenden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>7.3 Gerichtsstand f\u00fcr alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. Der MTP ist jedoch berechtigt, das f\u00fcr den Wohnsitz des Veranstaltungsteilnehmenden zust\u00e4ndige Gericht zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder k\u00f6nnen sie nicht durchgef\u00fchrt werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen hiervon nicht ber\u00fchrt. Die Parteien vereinbaren f\u00fcr diesen Fall, die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie m\u00f6glich verwirklicht.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V. 1.1 MTP \u2013 Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V. (nachfolgend \u201eMTP\u201c genannt) ist ein gemeinn\u00fctziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung zu f\u00f6rdern. 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