A. Allgemeines
1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V.
1.1 MTP – Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V. (nachfolgend „MTP“ genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung zu fördern. Dies geschieht sowohl durch fachliche Fortbildungen als auch durch andere Veranstaltungen, bei denen der Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis ermöglicht werden soll. Die Veranstaltungen des MTP verfolgen dieses Ziel oder auch ein anderes Ziel im Hinblick auf die Mitgliedergewinnung.
2. Besonderheiten bei der Veranstaltung
2.1 Der MTP arbeitet bei der Durchführung der Veranstaltung u. a. mit externen Dienstleistern zusammen. Daher müssen für jede Veranstaltung die besonderen Bedingungen der jeweiligen externen Dienstleister, insbesondere Fristen, in den „Ergänzenden Veranstaltungsbedingungen“ der jeweiligen Veranstaltung widergespiegelt werden.
3. Geltungsbereich
3.1 Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem MTP und den Veranstaltungsteilnehmenden sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, mit denen sich der Veranstaltungsteilnehmende mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung einverstanden erklärt. Diese gelten für alle Leistungen des MTP, sofern nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen mit dem Veranstaltungsteilnehmenden gelten nur dann, wenn sie von dem MTP schriftlich bestätigt worden sind. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen des MTP für die Veranstaltung verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Grundlage aller Verträge ist die in unseren Angeboten gemachte Leistungsbeschreibung, wobei geringfügige Abweichungen möglich sind, sowie die „Ergänzenden Veranstaltungsbedingungen“ der jeweiligen Veranstaltung. Es gelten die in den Angeboten genannten Teilnahmevoraussetzungen. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage. Notwendige Daten werden gespeichert. Der MTP verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie Informationen – gleich welcher Art – über den Teilnehmenden und / oder die Geschäfts- und Betriebsinterna des Veranstaltungsteilnehmenden vertraulich zu behandeln.
B. Allgemeine Bedingungen für die Veranstaltung
1. Vertragsabschluss
1.1 Die Regelungen für die Anmeldung des Veranstaltungsteilnehmenden zu der Veranstaltung werden in den jeweiligen „Ergänzenden Veranstaltungsbedingungen“ beschrieben. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn erhält der Veranstaltungsteilnehmende eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wie Veranstaltungsort, Beginn und Ende, Anfahrtshinweise, Hotelvorschläge.
1.2 Mit dem Abschluss des Vertrags erkennt der Veranstaltungsteilnehmende die AGB sowie die „Ergänzenden Veranstaltungsbedingungen“ an. Er erkennt ergänzend zu den AGB des MTP auch ausdrücklich die AGB und sonstigen Regelungen der externen Dienstleister in Bezug auf sicherheitsrelevante Regelungen, Haftungsausschlüsse begründet in der besonderen Art des Angebots sowie Haus- und Benutzungsordnungen an, so dass diese zu einem Teil des Vertrages zwischen dem Veranstaltungsteilnehmenden und dem MTP werden.
2. Stornierung von Teilnahme an der Veranstaltung durch den Veranstaltungsteilnehmer
2.1 Die Stornoerklärung des Veranstaltungsteilnehmenden bedarf der Schriftform (Brief, E-Mail). Die Fristen für eine Stornierung vor Veranstaltungsbeginn sowie die jeweiligen Stornogebühren werden in den „Ergänzenden Veranstaltungsbedingungen“ verbindlich geregelt. Mit der Anmeldung werden diese Regelungen ausdrücklich anerkannt. Bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr (100%) berechnet.
2.2 Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Nachrichteneingangs beim MTP.
2.3 Dem Veranstaltungsteilnehmenden wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Ersatzteilnehmenden zu der Veranstaltung zu entsenden, ohne dass hierbei zusätzliche Gebühren entstehen, außer der Kunde oder die Kundin hat zu einem Preis gebucht, der dann nicht mehr gültig ist (Frühbucherrabatt). In diesem Fall muss der dann gültige Preis bezahlt werden. Der Ersatzteilnehmende muss jedoch die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
2.4 Dem Veranstaltungsteilnehmenden wird die Möglichkeit eingeräumt nachzuweisen, dass dem MTP durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungsgebühr. In diesem Fall wird der nachgewiesene Schaden in Rechnung gestellt.
3. Stornierung durch den MTP
3.1 Bei zu geringer Teilnehmendenzahl, nicht ausreichender Finanzierung der Veranstaltung und in Fällen höherer Gewalt behält sich der MTP vor, die Veranstaltung abzusagen. Die Mindestteilnehmendenzahl wird in den „Ergänzenden Veranstaltungsbedingungen“ ausgewiesen. Bei zu geringer Teilnehmendenzahlund nicht ausreichender Finanzierung der Veranstaltung erhält der Veranstaltungsteilnehmende spätestens bis zu der in den „Ergänzenden Veranstaltungsbedingungen“ genannten Frist vor Veranstaltungsbeginn Bescheid, in Fällen höherer Gewalt sobald wie möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden schnellstmöglich zurückerstattet.
3.2 Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet – ist aber nicht beschränkt auf – arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Vertragsverstöße von externen Dienstleistern, Unterauftragnehmern und Erfüllungsgehilfen, Krankheit, Unfall, Erdbeben, Feuer, Überflutung, kriegerische Handlungen, Embargo, Aufstände und andere Umstände, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahmen des MTP befinden und ihn davon abhalten, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
3.3 Ansprüche des Veranstaltungsteilnehmenden auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen beziehungsweise weitere Ansprüche des Veranstaltungsteilnehmendens sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dem MTP bzw. seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder es wird wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet.
4. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
4.1 Der MTP leistet die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich erwähnten Leistungen. Geringfügige Abweichungen wie beispielsweise der Austausch eines Workshops durch einen gleichwertigen oder die Verlegung einer Veranstaltung an einen anderen Ort im selben regionalen Gebiet sind möglich. Der Veranstaltungsteilnehmende hat kein Anrecht auf Leistungen, die nicht in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgelistet sind, insbesondere nicht für An- und Abreise sowie Unterkunft.
4.2 Soweit nichts anderes zwischen dem MTP und dem Veranstaltungsteilnehmenden schriftlich vereinbart wurde, ist die Veranstaltungsgebühr sofort nach der Anmeldung fällig. Bei Veranstaltung mit nach Anmeldezeitpunkt gestaffelten Teilnahmegebühren sind die Teilnahmegebühren spätestens am letzten Tag des Zeitraums fällig, in dem die ermäßigte Teilnahmegebühr angeboten wird. Danach wird die dann gültige Teilnahmegebühr fällig. Maßgebend für die jeweils anzusetzende Teilnahmegebühr ist der Zahlungseingang.
4.3 Zahlt der Veranstaltungsteilnehmende die fällige Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht, so ist der MTP berechtigt, ihn bzw. den jeweiligen Ersatzteilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr ist dennoch in voller Höhe (100%) an den MTP zu zahlen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Wenn etwaige Mängel der vom MTP erbrachten Leistung darauf beruhen, dass der Veranstaltungsteilnehmende Mitwirkungsobliegenheiten gemäß der Veranstaltungsbeschreibung nicht, nicht vollständig und / oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist eine Haftung des MTP ausgeschlossen.
5.2 Für Schäden des Veranstaltungsteilnehmenden haftet der MTP nur soweit dem MTP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder soweit wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich oder nach der Rechtsprechung zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eine eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, fehlerhafter Beratung oder Einweisung oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bzw. für eine Haftung wegen unerlaubter Handlung.
5.3 Die Haftung des MTP ist im kaufmännischen Verkehr auf jeden Fall auf den typischerweise bei Rechtsgeschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden beschränkt.
5.4 Beginn und Ende der Verjährung sowie die Verjährungsfrist richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
6. Foto- und Filmaufnahmen
6.1 Während der gesamten Veranstaltung werden durch den Veranstalter und / oder von Unternehmens- oder Medienpartnern Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt. Der Umfang der Nutzung konzentriert sich auf die aktuelle Berichterstattung und Dokumentationen in Print-Medien und / oder Internet (z.B. Homepage, Facebook, Instagram) wobei die Foto- und Videoaufnahmen verbreitet werden, sowie der Live Stream der Veranstaltung selbst. Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmende der Veranstaltung damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person des Angemeldeten abbilden und für die vorgenannten Zwecke zeitlich unbefristet und entschädigungsfrei genutzt werden dürfen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Für Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen vereinbaren die Parteien die Schriftform. Digitaler Schriftverkehr ist hierbei ausreichend.
7.2 Das Vertragsverhältnis zwischen dem MTP und dem Veranstaltungsteilnehmenden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.3 Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. Der MTP ist jedoch berechtigt, das für den Wohnsitz des Veranstaltungsteilnehmenden zuständige Gericht zu wählen.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.